Aktuelle Mitteilungen des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.
Auf den folgenden Seiten möchten wir wichtige Verbandsinformationen sowie in komprimierter Form aktuelle Hinweise, Hintergrundberichte oder Pressemitteilungen veröffentlichen.
Aufhebung der Schonzeiten
Ausgleichbecken Eichicht, den 08.10.2014

Aufhebung der Schonzeiten im Ausgleichbecken Eichicht – Beanglung dieses
Gewässers vom 01. Oktober 2014 bis zum 31 . Mai 2015 auf Salmoniden
und Raubfische möglich
Mitte kommenden Jahres finden umfangreiche Reparaturarbeiten am Stauwerk des Ausgleichbeckens Eichicht statt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird das Ausgleichbecken bis auf das Saaleflussbett fast komplett abgelassen.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) als Fischereipächter ist nunmehr angehalten, den Fischbestand soweit wie möglich im Vorfeld auszudünnen sowie die Abfischung des Ausgleichbeckens vorzubereiten und 2015 gemeinsam mit unseren Partnern durchzuführen.
Auf Grund der umfangreichen Besatzmaßnahmen des LAVT in den vergangenen Jahren und des Eintrages einer Vielzahl von Fischarten über die Hohenwartetalsperre
haben wir im Ausgleichbecken Eichicht einen sehr guten Fischbestand.
Dem Landesanglerverband Thüringen e.V. liegt nunmehr der offizielle Bescheid des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mit den entsprechenden fischereilichen Ausnahmegenehmigungen vor.
Vom 01. Oktober 2014 bis zum 31. Mai 2015 sind laut Bescheid die gesetzlichen Schonzeiten für Bachforelle, Regenbogenforelle, Hecht und Zander aufgehoben und es ist für diesen Zeitraum die Beanglung und Entnahme (ordnungsgemäße Verwertung) dieser Fischarten erlaubt.
Für alle Fischarten, insbesondere für die Salmoniden sowie für Hecht und Zander, gelten ab dem 01. Oktober 2014 bis zum 31. Mai 2015 nur noch die gesetzlichen Mindestmaße.
Beispielsweise für:
Bachforelle 25 cm
Regenbogenforelle 25 cm
Hecht 45 cm
Zander 45 cm
Aal 45 cm
Karpfen 35 cm
Schleie 25 cm
Bitte beachten! - Die Fangbegrenzung für die jeweilige Fischart im Fischereierlaubnisschein bleibt bestehen!
Demnach dürfen je Angeltag 3 Fische der nachstehenden Arten, davon jedoch maximal:
2 Bachforellen
3 Regenbogenforellen
2 Hechte
2 Zander
3 Aale
2 Karpfen etc.
gefangen werden
Beispielsweise wäre der Fang von 2 Bachforellen und einer Regenbogenforelle oder 2 Hechten und einem Zander erlaubt.
Wichtig?
Ab sofort sind im Ausgleichbecken Eichicht neben der Spinn- und Flugangel alle anderen Angelmethoden, welche z. B. auch in der Hohenwartetalsperre erlaubt sind, freigegeben.
Dies betrifft insbesondere auch die Verwendung von Naturködern.
Bootsangeln ist grundsätzlich auf dem Ausgleichbecken Eichicht verboten!
Selbstverständlich gelten für jeden Angler auch weiterhin die gesetzlichen Regelungen im Thüringer Fischereirecht sowie die Festlegungen zur Ausübung der Angelfischerei im Fischereierlaubnisschein.
Wir wünschen allen Angelfreunden ein kräftiges Petri Heil.
Dietrich Roese André Pleikies
Präsident Hauptgeschäftsführer