Einschränkung des Bootsverkehrs an der Brücke in Saaldorf

Liebe Angelfreudinnen,
Liebe Angelfreunde,

der Landesanglerverband Thüringen e.V. wurde soeben durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis darüber informiert, dass es beim Passieren des Baustellenbereiches in Saaldorf, auf Grund des Brückenneubaus B90, in der Zeit vom 01.07.2024 bis zum 31.01.2025 zu Einschränkungen beim Bootsverkehr kommen wird.

Um den Gewässerbereich unterhalb des Baugeschehens zu sichern, wird eine Teilsperrung der Wasserfläche mit gelben Bojen Ketten vorgenommen. Der gesperrte Bereich ist auf dem Foto rot und der Durchfahrtsbereich grün gekennzeichnet. Eine Vollsperrung ist nicht vorgesehen.

Die Bojenkette wird bei Dunkelheit als Schiffshindernis erkennbar sein.

In den Sommermonaten, von Juli 2024 bis Mitte September 2024, wird die Sperrung in der arbeitsfreien Zeit aufgehoben. Das wird voraussichtlich ab Samstagmittag bis einschließlich Sonntag erfolgen.

Wir bitten darum, diese Einschränkung zu berücksichtigen.

Petri Heil

Euer Landesanglerverband Thüringen e.V.

Bleilochstausee & Talsperre Wechmar – Aufhebung der teilweisen Angelsperren

Bleilochstausee & Talsperre Wechmar – Aufhebung der teilweisen Angelsperren

Liebe Angelfreudinnen, 
Liebe Angelfreunde,

die im Interesse der Schonung des Fischbestandes ausgesprochene Angelsperre an der Bleilochtalsperre (Gewässer Nummer 201) von der Brücke in Saaldorf (B90) bis zum Einlauf Arlasbach/Harra sowie das Raubfischfangverbot an der Talsperre Wechmar (Gewässer Nr. 77) wird ab dem

01.Juni 2024

aufgehoben.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass sich einige Fischarten noch im Laichgeschäft befinden. Ein entsprechend waidgerechtes Verhalten setzen wir voraus.

Der Zander, einer der interessantesten Raubfische.

Wir wünschen allen Anglerinnen und Anglern erlebnisreiche Angeltage an den Gewässern der Saalekaskade und des Thüringer Gewässerverbundes des LAVT.

Petri Heil
Euer Landesanglerverband Thüringen e.V.   

Wohnwagenähnliche Anhänger ab sofort an den Verbundgewässern untersagt

Aufgrund der Zunahme an ausgebauten Anhängern an den Verbundgewässern, welche zum übernachten an den Gewässern benutzt werden, war eine Überarbeitung des Wohnwagen- und Wohnmobilverbots (Verbot des Campens) notwendig.

So gilt ab dem 24.06.2022 folgender Zusatz:
„Verboten sind ab sofort alle wohnwagenähnlichen Anhänger sowie alle Modelle von PKW – Anhängern, welche zur Übernachtung genutzt werden können.“

Als Anglerverband und Interessenvertreter ist es unsere Aufgabe im Interesse der großen Mehrheit der Mitglieder zu entscheiden und die bestehenden Fischereipachtverträge nicht zu gefährden.
Besonders an Gewässern mit einem Schutzstatus, wie EU-Vogelschutz- oder Naturschutzgebiet wird das illegale Campen an den Gewässern von den zuständigen Naturschutzbehörden besonders hinterfragt und dem Fischereipächter entsprechende Auflagen erteilt. Zentrales Anliegen des LAVT ist es, die Möglichkeit des Angelns an allen unseren Verbundgewässern für die Anglerinnen und Angler langfristig zu sichern.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendige Regelung. Übrigens, es sind noch nicht einmal 1% der Mitglieder, welche davon betroffen sind. Ganz sicher kann jeder, auch mit dieser Neuregelung, tolle Angeltage an unseren Gewässern verbringen.

Ihr LAVT

Hier noch einige wichtige Links – Informationen zum Campen in Deutschland. Wir denken, diese sind für unsere Mitglieder, besonders jetzt in der Urlaubszeit, sehr hilfreich.