Gesetzliche 
Grundlagen
zum Angeln in Thüringen

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Gesetzliche Grundlagen zum Angeln in Thüringen

Was benötige ich zum Angeln in Thüringen?

Um der Fischwaid nachgehen zu können, ist in Deutschland eine Lizenz, der staatliche Fischereischein, erforderlich. Sollten Sie keinen haben, dann können Sie sich einen zeitlich befristeten Fischereischein (Vierteljahresfischereischein) bei den Verwaltung der Gemeinden erwerben.

Ihr Vierteljahresfischereischein gilt nur im Freistaat Thüringen. Sie benötigen außerdem einen Erlaubnisschein. Diesen können Sie in der Regel beim Inhaber des Fischereirechts bzw. Fischereipächter des Gewässers erwerben.

Wichtiger Hinweis

Das Angeln ohne Fischereischein oder ohne Erlaubnisschein ist eine rechtswidrige Handlung. Diese wird von den Ordnungsbehörden verfolgt und mit Strafen belegt.

Deshalb kontrollieren Sie bitte beim Kauf immer für welche(s) Gewässer Ihr Erlaubnisschein gilt. Nichts ist ärgerlicher, als mit einem nicht für das entsprechende Gewässer gültigen Erlaubnisschein angetroffen zu werden.

Bitte beachten Sie auch unbedingt die örtlichen Regelungen zum Fischfang, welche von Gewässer zu Gewässer variieren können.

Vierteljahresfischereischein Thüringen

Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen

Jugend im Verband

Begleitpflicht von Jugendfischereischeininhabern

Wichtige Information des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Begleitpflicht von Jugendfischereischeininhabern

Der Landesanglerverband Thüringen e.V. (LAVT) hat sich stets dafür ausgesprochen, Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Angeln, zu einem natur- und tierschutzgerechten Verhalten sowie die Erlebbarkeit unserer attraktiven Thüringer Gewässer schon früh zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass es den Mädchen und Jungen möglich ist, ihr Hobby das Angeln, auch allein ausüben zu dürfen. Nicht wenige Eltern müssen arbeiten und können als volljährige Fischereischeininhaber ihre Kinder oft nicht zum Angeln begleiten. In der Vergangenheit waren unzählige Jungangler in Thüringen davon betroffen.

Schon jetzt freuen sich viele auf die großen Sommerferien und darauf, sich an den Thüringer Gewässern zu erholen und zu angeln. Für viele Mädchen und Jungen bleibt dies nicht nur ein Wunsch.

Seit dem 10. Juni 2014 besteht nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Fischereigesetzes die Möglichkeit, dass Jugendfischereischeininhaber, welche die Fischerprüfung bestanden haben, von der Begleitpflicht befreit sind. Eine gesetzliche Regelung zu welcher insbesondere auch unser Verband im Rahmen von Anhörungen und Stellungnahmen maßgeblich beigetragen hat.

Bis zur Verfügbarkeit neuer Formulare zum Thüringer Jugendfischereischein, empfiehlt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaf (TMIL) in einem aktuellen Schreiben, sich die bestandene Fischerprüfung durch die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen mit Vermerk auf dem Jugendfischereischein bestätigen zu lassen.

Unser Verband begrüßt diese Empfehlung bzw. unbürokratische Regelung, über welche die unteren Fischereibehörden durch das TMIL in Kenntnis gesetzt und um Weiterleitung an die Gemeinden gebeten wurden. Allen Mädchen und Jungen, welche mit ihren Eltern, mit erfahrenen Anglern aus ihrem Verein oder denen, welche erfolgreich die Fischerprüfung bestanden haben und nunmehr allein angeln gehen dürfen, wünschen wir erholsame, erlebnisreiche Angeltage und ein kräftiges Petri Heil.